Index: 23/01 Insolvenzordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §38 Abs1GewO 1994 §41 Abs1 Z4GewO 1994 §44IO §2 Abs2IO §83 Abs1
Rechtssatz: Bei der Gewerbeberechtigung handelt es sich gemäß § 38 Abs. 1 GewO 1994 um ein persönliches Recht, das als nicht der Exekution unterworfenes Vermögen des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört, sodass sich die Befugnisse des Insolvenzverwalters nicht auf dieses Recht bez... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 28. Februar 2017 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich das Ansuchen der Insolvenzmasse ("Massefortbetrieb") der B GesmbH, vertreten durch den Insolvenzverwalter, um Genehmigung der Bestellung einer näher bezeichneten Person zum gewerberechtlichen Geschäftsführer und zum Verkehrsleiter für das Mietwagengewerbe an einem näher bezeichneten Standort als unbegründet ab. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde der Insolvenzmasse wies das Landesverwaltungsgericht... mehr lesen...