1. Mit Verfügung vom 30. März 2022 teilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz der rechtsfreundlichen Vertretung der (im verfassungsgerichtlichen Verfahren) antragstellenden Partei Folgendes mit: "Es ergeht der Hinweis, das[s] die Wirkungen der Konkurseröffnung solange aufrecht bleiben, bis nicht eine rechtskräftige Abweisung des Konkurseröffnungsantrages vorliegt. (RIS Justiz RS 0118048)". 2. Aus Anlass des Rekurses gegen diesen Hinweis des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz ... mehr lesen...
Index: 23/01 Insolvenzordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z4, Art140 Abs1 Z1 litdIO §79JN §10 Abs1Geo §116 Abs3VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der Insolvenzordnung, des Gerichtsorganisationsgesetzes und der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz mangels Vorliegens einer in erster Instanz ergangenen Entscheidung; Verfügung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz ist kein... mehr lesen...