Norm: IO §6 Abs2KO §6VersVG §156VersVG §157
Rechtssatz: Der Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer stellt ein Sondervermögen dar, das nicht in die Konkursmasse fällt, sondern zur Befriedigung des geschädigten Dritten dient. Entscheidungstexte 2 Ob 84/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 2 Ob 84/81 Veröff: RZ 1982/47 S 193 = VersR 1983,303 ... mehr lesen...
Norm: IO §6 Abs2KO §6 Abs2VersVG §157
Rechtssatz: Der bei einem Unfall Geschädigte kann das Absonderungsrecht nach § 157 VersVG auch nach Konkurseröffnung gemäß § 6 Abs 2 KO so geltend machen, wie wenn der Konkurs nicht eröffnet wäre, allerdings nur mehr gegenüber dem Masseverwalter. Er kann die Klage aber sofort einbringen, ohne dass, wie bei Konkursforderungen, ein Prüfungsverfahren vorauszugehen hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...