Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 13.08.2020 entschied die belangte Behörde: "1. Die endgültige monatliche Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG beträgt im Kalenderjahr 2016 EUR 1.624,22. 2. Sie sind verpflichtet zum 13.08.2020 EUR 2.754,18 bestehend aus monatlichen Beiträgen in der Krankenversicherung iHv 124,25, in der Pensionsversicherung iHv EUR 300,48, in der Unfallversicherung iHv 9,11 sowie für die Se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Am XXXX brachte der (mittlerweile verstorbene) Rechtsanwalt XXXX als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) eine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtes XXXX vom XXXX , GZ XXXX , (Berufungsstreitwert EUR 13.950) ein. Nach dem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr für dieses Rechtsmittel einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX .2018 die Pauschalgebühr nach TP 2 GGG ... mehr lesen...