Norm: IO §119 Abs5 DIO §260
Rechtssatz: Der Insolvenzverwalter ist auch dann zum Rekurs gegen einen Überlassungsbeschluss legitimiert, wenn er die Ausscheidung selbst beantragt hat. Voraussetzung ist nur seine materielle Beschwer. Entscheidungstexte 8 Ob 60/13a Entscheidungstext OGH 27.06.2013 8 Ob 60/13a 8 Ob 86/17f Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: IO §260KO §71c Abs1KO aF §72 Abs1KO §176 F
Rechtssatz: Im Konkursverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rekurs befugt, der sich in seinem Recht gekränkt zu sein erachtet. Voraussetzung der Rekurslegitimation ist jedoch, dass der Rekurswerber in seinem Rechte verletzt sein kann; ein bloß wirtschaftliches Interesse genügt nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 191/67 Entscheidungstext OGH 18... mehr lesen...