Entscheidungsgründe: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob und wie lange die Zweitbeschwerdeführerin personenbezogene Daten des Erstbeschwerdeführer über seine Bonität, insbesondere über historische Insolvenzverfahren, Zahlungsausfälle und Meldeadressen, verarbeiten darf. I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 06.07.2018, über Mangelbehebungsaufträge vom 22.08.2018 und 19.09.2018 verbessert mittels Schreiben vom 06.09.2018 und 08.10.2018, behauptet XXXX ("Erstbeschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob und wie lange die Zweitbeschwerdeführerin personenbezogene Daten des Erstbeschwerdeführer über seine Bonität, insbesondere über historische Insolvenzverfahren, Zahlungsausfälle und Meldeadressen, verarbeiten darf. I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 06.07.2018, über Mangelbehebungsaufträge vom 22.08.2018 und 19.09.2018 verbessert mittels Schreiben vom 06.09.2018 und 08.10.2018, behauptet XXXX ("Erstbeschwerdeführe... mehr lesen...