TE Bvwg Erkenntnis 2024/11/5 W292 2247063-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 05.11.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten