Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21.03.2018 (Erstbescheid) stellte diese fest, dass der Beschwerdeführer (in der Folge BF oder Beschwerdeführer) von 01.01.2011 bis 31.12.2011 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG unterliegt, somit der monatliche Beitrag in der Pensionsversicherung in diesem Zeitraum 245,15 €, der monatliche Beitrag für die Dauer der Pflichtversicherung in der Kranke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde stellte mit dem angefochtenen Bescheid fest, dass 1. die monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) für die Beschwerdeführerin im Zeitraum XXXX € 525,73 betrage und 2. die Beschwerdeführerin zum XXXX verpflichtet ist, a) Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von € 139,99, b) Verzugszinsen in Höhe von € 7,51 (und dass ab XXXX weitere Verzugszinsen... mehr lesen...