1 Über das Vermögen des Mitbeteiligten wurde am 6. Juli 2011 ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 27. September 2011 (rechtskräftig am 28. Oktober 2011) wurde das Verfahren durch Bestätigung des am 7. September 2011 angenommenen Zahlungsplans mit einer Zahlungsplanquote von 0,88% beendet. 2 Mit (rechtskräftigem) Bescheid vom 2. Juli 2013 stellte die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) fest, dass der Mitbeteiligte in den J... mehr lesen...
Index: 23/01 Insolvenzordnung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §37GSVG 1978 §37 Abs2IO §156 Abs1IO §193 Abs1
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wird das Recht bzw. die Pflicht der Abgabenbehörde, Abgabenansprüche im Abgabenfestsetzungsverfahren bescheidmäßig geltend zu machen, durch ein Insolvenzverfahren nicht berührt. Erst im Abgabeneinhebungsverfahren ist daher... mehr lesen...
Index: 23/01 Insolvenzordnung
Norm: IO §156 Abs1IO §193 Abs1IO §197 Abs1IO §46 Abs1 Z2IO §51
Rechtssatz: Die Wirkungen des Sanierungsplans bzw. Zahlungsplans erstrecken sich nur auf jene Ansprüche gegen den Schuldner, die der Anmeldung im Insolvenzverfahren unterliegen. Nicht erfasst sind daher Masseforderungen bzw. Forderungen, die überhaupt erst nach Konkursaufhebung entstanden sind (vgl. RIS-Justiz RS0113775; L... mehr lesen...