Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vom Bezirksgericht XXXX (in der Folge: BG) zur AZ XXXX geführten Schuldenregulierungsverfahren betreffend die Beschwerdeführerin wurde mit Beschluss vom 15.11.2016 das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Insolvenzverwalterin ihres Amtes enthoben (Spruchpunkt 1), die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin Mag. XXXX (im Folgenden: Mag. A.) vom 12.10.2016 genehmigt (Spruchpunkt 2), die Entlohnung der Insolvenzverwalterin für deren... mehr lesen...