Norm: IO §63 Abs1IO §65IO §182
Rechtssatz: Die bloße Eigenschaft eines Schuldners als unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft begründet keine Unternehmereigenschaft, weshalb für das Insolvenzverfahren über sein Vermögen das Bezirksgericht und nicht der Gerichtshof sachlich zuständig ist, sofern kein Fall des § 65 IO vorliegt. Entscheidungstexte 2 R 138/13x Entsche... mehr lesen...
Norm: IO §63IO §182JN §46KO §63
Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs 1 JN ist nur die die sachliche Zuständigkeit betreffende rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidung bindend, während - zumindest im Konkursverfahren - ein rechtskräftiger Beschluss auch des überweisenden Gerichts über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht hindert. (Ausdrücklich gegenteilig zu 8 Nd 2/95 und 8 ... mehr lesen...
Norm: IO §63IO §182KO §63KO §182
Rechtssatz: Wenngleich der gewöhnliche Aufenthalt nur durch die körperliche Anwesenheit bestimmt wird, setzt er dennoch dauerhafte, nicht nur vorübergehende Beziehungen zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt voraus, die sich in einer bestimmten längeren Dauer und Beständigkeit des Aufenthalts äußert und sich auf objektiv überprüfbare Umstände persönlicher oder beruflicher Art gründet. Ein gewöhnlicher Aufent... mehr lesen...