Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 13.08.2020 entschied die belangte Behörde: "1. Die endgültige monatliche Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG beträgt im Kalenderjahr 2016 EUR 1.624,22. 2. Sie sind verpflichtet zum 13.08.2020 EUR 2.754,18 bestehend aus monatlichen Beiträgen in der Krankenversicherung iHv 124,25, in der Pensionsversicherung iHv EUR 300,48, in der Unfallversicherung iHv 9,11 sowie für die Se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid stellte die belangte Behörde (im Folgenden: SVA) fest, dass die monatliche Beitragsgrundlage des Beschwerdeführers in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG im Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2010 ? 984,92 betrage und der Beschwerdeführer bei sonstiger Exekution binnen 14 Tagen verpflichtet sei, für den oben angeführten Zeitraum die monatliche Beiträge in der Pensionsversicherung in Höhe... mehr lesen...