Norm: IO §138GGG §22 Abs1GEG §4 Abs1GGG TP6I lita
Rechtssatz: Eine Nachtragsverteilung löst auch im Fall der Erhöhung der Entlohnung des Masseverwalters keine (ergänzende) Gebührenpflicht nach TP 6 lit a GGG aus. Eine Einbeziehung der Nachtragsverteilung als weiterer gebührenauslösender Tatbestand in den Katalog der in Tarifpost 6 I lit a GGG genannten Fälle im Wege der Analogie ist nicht geboten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...