Norm
IO §138Rechtssatz
Eine Nachtragsverteilung löst auch im Fall der Erhöhung der Entlohnung des Masseverwalters keine (ergänzende) Gebührenpflicht nach TP 6 lit a GGG aus. Eine Einbeziehung der Nachtragsverteilung als weiterer gebührenauslösender Tatbestand in den Katalog der in Tarifpost 6 I lit a GGG genannten Fälle im Wege der Analogie ist nicht geboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2017:RG0000152Im RIS seit
25.06.2018Zuletzt aktualisiert am
27.06.2018