Begründung: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Der gegenständlich angefochtene „Bericht gem § 6 SanktG“ des Bundesministers für Inneres, Direktion für Staatsschutz und Nachrichtdienst („belangte Behörde“, kurz „belBeh“) vom XXXX wendet sich an das Handelsgericht Wien und betrifft die XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) als Beschwerdeführerin in einer Angelegenheit nach der VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014 und dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Oesterreichischen Nationalbank (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „OeNB“) vom XXXX , GZ. XXXX wendet sich an XXXX („BF“) als Antragsteller in einem Verfahren nach der VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014. Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wie folgt: 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Oesterreichischen Na... mehr lesen...