Norm: ABGB §897BThPG §2
Rechtssatz: Zulässig ist die in die
Begründung: der Ruhestandsversetzung aufgenommene Bedingung, daß das Ruhestandsverhältnis nur dann bestehe, wenn sich eine vorher ausgesprochene Entlassung in einem Verfahren (hier: Einigungsamt) als ungerechtfertigt erweisen (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 253/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 9 ObA 253/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Verfahrensmangel liegt nicht vor. Rechtliche Beurteilung Die Auslegung einer nach Inhalt und Form unbestrittenen Urkunde gehört nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung. Nur dann, wenn zur Auslegung der einer Urkunde zugrundeliegenden Absicht der Parteien andere Beweismittel herangezogen werden, werden damit Tatsachenfeststellungen getroffen (SZ 58/199 mwH). Im vorliegenden F... mehr lesen...