Norm: MedienG §6 ffMedienG §8 Abs2
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 8 Abs 2 MedienG ist das Gericht bei der Entscheidung über einen Entschädigungsanspruch nach §§ 6, 7, 7a, 7b oder 7c MedienG an die rechtliche Beurteilung des Betroffenen nicht gebunden. Daran vermag auch ein Unterlassen des Antragstellers, die Nichtannahme einer von mehreren möglichen Anspruchsgrundlagen anzufechten, nichts zu ändern. Eine Disposition des Antragstelle... mehr lesen...
Norm: MedienG §8 Abs2MedienG §29 Abs2StGB §112StPO §467 Abs1StPO §473 Abs1StPO §489 Abs1
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren können Anträge, die auf die Erbringung des Wahrheitsbeweises (Wahrscheinlichkeitsbeweises; Beweises der journalistischen Sorgfalt) abzielen, - ausgenommen den Fall eines geänderten rechtlichen Gesichtspunktes (§ 262 StPO) - nur dann wirksam gestellt werden, wenn sich der Beschuldigte (Antragsteller) bis zum Schluß der Ha... mehr lesen...