Norm: MedienG §7a Abs3 Z2SPG §71 Abs3
Rechtssatz: Der Ausschlußgrund der "amtlichen Veranlassung" nach § 7a Abs 3 Z 2 MedienG ist nicht nur im Fall der dezidierten Aufforderung der Behörde an die Medien zur Veröffentlichung des Lichtbilds einer Person gegeben, sondern es genügt hiefür bereits ein in einer Pressemitteilung bestehendes Ersuchen um Veröffentlichung des Lichtbilds zur Unterstützung der Aufklärung einer Straftat, welches erkennbar d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Anträge des Mario B*****, es möge die Vereinigte F***** Zeitungsverlags GmbH wegen der Veröffentlichung der in der Zeitung "t***** A*****" am 11. Dezember 1996, Ausgabe für Oberösterreich, in der Kolumne "Stadt & Land" unter dem Titel "Frauenleiche trieb in der Traun" in Bezug auf die Person des Antragstellers erschienenen Textstellen "Er verwickelte sich im Verhör in Widersprüche." "Bis jetzt streitet er ab, ... mehr lesen...
Norm: MedienG §7a Abs3 Z2SPG §71 Abs3
Rechtssatz: Der Ausschlußgrund der "amtlichen Veranlassung" nach § 7a Abs 3 Z 2 MedienG ist nicht nur im Fall der dezidierten Aufforderung der Behörde an die Medien zur Veröffentlichung des Lichtbilds einer Person gegeben, sondern es genügt hiefür bereits ein in einer Pressemitteilung bestehendes Ersuchen um Veröffentlichung des Lichtbilds zur Unterstützung der Aufklärung einer Straftat, welches erkennbar d... mehr lesen...