Norm: MedienG §33 Abs2
Rechtssatz: Die Einziehung im selbständigen Verfahren ist auch im Fall der Verjährung der Strafbarkeit der dem Medieninhaltsdelikt zugrunde liegenden Tat zulässig. Entscheidungstexte 15 Os 159/18y Entscheidungstext OGH 27.02.2019 15 Os 159/18y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS013257... mehr lesen...
Norm: MedienG §8aMedienG §33 Abs2MedienG §41 Abs6StPO §363a Abs1StPO §363a Abs2StPO §363b Abs2 Z1
Rechtssatz: Privatankläger und Antragsteller im selbstständigen Entschädigungsverfahren nach § 8a MedienG sind zu einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens nach § 363a StPO - auch im Bereich der per analogiam erweiterten Anwendung - nicht legitimiert. Entscheidungstexte 15 Os 41/08f Ent... mehr lesen...
Norm: MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs2MedienG §37
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Antrages nach § 37 MedG ist an Hand des Vorbringens in der Anklage (im Antrag) auf die Wahrscheinlichkeit zu prüfen, ob zumindest ein angeklagter (Mittäter) Täter wegen des Medieninhaltsdeliktes verurteilt werden wird (§ 33 Abs 1 MedG) und/oder ob die Voraussetzungen einer Einziehung im selbständigen Verfahren (§ 33 Abs 2 MedG) vorliegen; und zwar unabhängig da... mehr lesen...
Norm: MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs2MedienG §36 Abs1MedienG §36 Abs2
Rechtssatz: Bei der Einziehung (Beschlagnahme) nach diesen Gesetzesstellen handelt es sich um eine sichernde Maßnahme, deren Zulässigkeit nur daran zu messen ist, ob der inkriminierte Inhalt des Mediums nach allgemeiner Verkehrsauffassung und Lebenserfahrung sinngemäß den objektiven Tatbestand einer strafbaren Handlung herstellt, ohne daß es vorerst auf das Wissen und Wollen... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Abs1 Z4MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs2PornG §3PornG §4
Rechtssatz: In bezug auf Filme bleibt unbeanstandet, daß sie - weil nicht Druckwerke im Sinne § 1 Abs 1 Z 4 MedG - nach dem PornG (§§ 3, 4) für verfallen erklärt (und nicht nach § 33 Abs 1 oder 2 MedG eingezogen) werden. Entscheidungstexte 10 Os 11/83 Entscheidungstext OGH 01.03.1983 10 Os 11/83 ... mehr lesen...