Norm
MedienG §8aRechtssatz
Privatankläger und Antragsteller im selbstständigen Entschädigungsverfahren nach § 8a MedienG sind zu einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens nach § 363a StPO - auch im Bereich der per analogiam erweiterten Anwendung - nicht legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123644Im RIS seit
26.07.2008Zuletzt aktualisiert am
27.10.2020