Norm: MedienG §2MedienG §3UWG §18
Rechtssatz: Haftung des Zeitungsunternehmens für Journalisten bei herabsetzenden Behauptungen: Es trifft nicht zu, daß die Leser einer Meinung, die in einem namentlich gezeichneten Zeitungsartikel geäußert wird, nicht als Erklärung des Medieninhabers, sondern nur als solche des Journalisten vertreten; in Wahrheit werden vielmehr Zeitungsartikel in aller Regel der jeweiligen Zeitung zugeordnet, während die Namen... mehr lesen...