In der "Sachverhaltsdarstellung" vom 13. September 1994 teilte der Beschwerdeführer der Bezirkshauptmannschaft Oberwart mit, daß im August 1994 im Bereich der Gemeinde K ein gedrucktes Medienwerk mit dem Aufdruck "An einen Haushalt" veröffentlicht worden sei, welches nur mit "Ihre ÖVP-Gemeinderäte" gezeichnet worden sei, jedoch entgegen der Bestimmung des § 24 Abs. 1 Mediengesetz kein Impressum enthalten habe. Es bestehe somit der Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach § 27 Medien... mehr lesen...
Index: L00201 Auskunftspflicht Informationsweiterverwendung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/01 Medien
Norm: AuskunftspflichtG Bgld 1989 §1 Abs1;B-VG Art20 Abs3;B-VG Art20 Abs4;MedienG §1 Abs1;MedienG §24 Abs1;MedienG §27 Abs1;
Rechtssatz: Das überwiegende Interesse des Antragstellers nach § 1 Abs 1 Bgld AuskunftspflichtG an einer Auskunft darüber, ob gegen die von ihm im Privatanklageverfahren ge... mehr lesen...