Norm: MedienG §9 Abs3MedienG §15MedienG §16
Rechtssatz: Wesentlicher Inhalt einer Gegendarstellung ist der Gegensatz zwischen Erstmitteilung ("These") und deren Richtigstellung ("Antithese"). Der Bedeutungsinhalt der Tatsachenmitteilung, auf welche sich die Gegendarstellung bezieht, stellt eine Tatfrage dar. Ob die Gegendarstellung dem Gebot der sogenannten Kontradiktorietät entspricht, ist demgegenüber eine Rechtsfrage, deren Bezugspunkt die F... mehr lesen...
Norm: MedienG §15MedienG §16StPO §292
Rechtssatz: Hebt der OGH ein gesetzwidriges Entgegnungserkenntnis auf, dann spricht er (urteilsmäßig) aus, daß die Frist zur nachträglichen Fortsetzung des Verfahrens gemäß § 16 Abs 1 MedG mit dem Datum seiner Entscheidung beginnt. Entscheidungstexte 12 Os 34/90 Entscheidungstext OGH 26.04.1990 12 Os 34/90 ... mehr lesen...