Die Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Bad Aussee warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis Folgendes vor: Punkt 1.) Sie haben als persönlich haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen Berufener und gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der Fa. E J D & Co., B A, nicht dafür Sorge getragen, dass den Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung entsprochen wurde. Wie anlässlich einer am 20.10.1999 vom Arbeitsinspek... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Übertretung nach § 87 Abs 3 iVm § 5 Z 2 BauV wurde zur Last gelegt, dass ein Arbeitnehmer die Montage einer Blitzschutzanlage völlig ungesichert durchgeführt hatte, obwohl die Absturzhöhe "ca 3 m" und die Dachneigung ca 40 Grad betrug. Jedoch sieht § 87 Abs 3 BauV die Verpflichtung zur Verwendung geeigneter Schutzeinrichtungen ua erst dann vor, wenn die Absturzhöhe "mehr als 3 m" beträgt. Dieses wesentliche Tatbestandsmerkmal, das auch die Voraussetzung für die Anseilpflich... mehr lesen...