Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Feldbach als erste Instanz) erließ ein Straferkenntnis, mit dem dem Berufungswerber folgender Sachverhalt vorgeworfen wurde: Sie sind handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Sch GesmbH. mit dem Sitz in K und gem. § 9 VStG. verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung BGBl. Nr.340/94 idgF. Im Zuge einer Unfallerhebung auf der Baustelle G, Mariahilferstraße am 04.03.1997 um 10.00 Uhr wurde folgendes festg... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung nach § 7 Abs 5 BauV, wonach Absturzsicherungen, Abgrenzungen und Schutzeinrichtungen entfallen können, ist bereits nach der Einleitung dieses Absatzes (Werden Stockwerksdecken hergestellt, ...) nicht anwendbar, wenn es sich nicht um die Herstellung, sondern noch um die Abtragung einer Stockwerksdecke handelt. Schlagworte Absturzsicherungen Ausnahme Stockwerksdecken Herstellung Abtragung mehr lesen...