Im Punkt II. des Bescheides des Buergermeisters der Stadt Graz vom 3.9.1999, GZ: A 4- St 849/1997/2010, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es laut Strafantrag des Arbeitsinspektorates Graz vom 28.11.1997 als handelsrechtlicher Geschaeftsfuehrer der "S, F- und L GesmbH." mit dem Sitz in S, und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers zu verantworten, dass, wie anlaesslich einer am 8.10.1997 um ca. 13.00 Uhr vom Arbeitsinspektionsorgan durchgefuehrten ... mehr lesen...
Rechtssatz: § 55 Abs 1 BauV schreibt nicht vor, dass den Arbeitnehmern Gerüste zur Verfügung gestellt werden müssen. Vielmehr regelt diese Bestimmung, dass (vorhandene) Gerüste in dem für die Ausführung der Arbeiten und dem Schutz der Arbeitnehmer notwendigen Umfang nach fachmännischen Grundsätzen "errichtet" werden müssen. Daher stellt der Tatvorwurf, dass einem Arbeitnehmer keine Leiter und auch kein Gerüst "zur Verfügung gestanden sei", obwohl er auf einem 60 cm breiten Betonträger in ... mehr lesen...