Entscheidungen zu § 100 Abs. 1 BauV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/28 98/05/0216

Mit Ansuchen vom 24. Oktober 1994 beantragte der Gemeinschuldner die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Vordaches und eines Glasverbaues auf der bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Nr. 328, KG Gallspach. Der verfahrensgegenständliche Glasverbau samt Vordach erfolgt westlich des auf dem vorliegenden Baugrundstück befindlichen mehrstöckigen Gebäudes entlang der Grundgrenze auf der im Seitenabstand errichteten Garage befindlichen Terrasse (in einer Länge von ca. 15... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2000

RS Vwgh 2000/3/28 98/05/0216

Index: L70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
Norm: BauV OÖ 1985 §100 Abs1;BauV OÖ 1985 §12 Abs2;
Rechtssatz: § 100 Abs 1 OÖ BauV 1985 gewährt in Bezug auf Feuermauern nur im Hinblick auf die zu verwendenden Baustoffe und Bauteile eine Ausnahme. Von dem Gebot einer öffnungslosen Außenwand in d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2000

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