Index: 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: DSG 2000
Leitsatz: Einstellung des Beschwerdeverfahrens; Zurückziehung des dem Beschwerdeverfahren vor der Datenschutzbehörde zugrunde liegenden Auskunftsbegehrens beseitigt materiell die nachteiligen Folgen der angefochtenen Entscheidung
Rechtssatz: Nach der stRsp des VfGH führt nicht nur die formelle Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses, ... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 15. März 2016 gab die Datenschutzbehörde einer Datenschutzbeschwerde gegen die von der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflicht aus einem Mandatsverhältnis gemäß §9 Abs2 RAO verweigerte Auskunftserteilung iSd §26 DSG 2000 Folge. Die Datenschutzbehörde stellte eine Verletzung des Beschwerdeführers (im Verfahren vor der Datenschutzbehörde) in seinem Recht auf Erhalt der am 2. September 2015 begehrten datenschutzrechtlichen Auskunft fe... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Dr. A K und Dr. O K sind in Graz als Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde tätig. Daher sind sie Angehörige der Ärztekammer für Steiermark (StÄK). Die Einhebung von Kammerumlagen und Kammerbeiträgen, deren Höhe ihnen jeweils bekanntgegeben wurde, erfolgte durch Einbehalt von ihrem Kassenhonorar bei der Gebietskrankenkasse für Steiermark. Zu diesem Zwecke wurden von der StÄK der Gebietskrankenkasse jene Beträge bekanntgegeben, die vom quartalsmäßig ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1984 §§56 ffDSG 1978 §3 Abs3DSG 1978 §7VfGG §19 Abs3 Z2 lite
Leitsatz: Feststellung der Datenschutzkommission, daß
die Ärztekammer für Stmk. durch die laufende Bekanntgabe jener
Beträge, die als Kammerbeitrag und Kammerumlage vom Kassenhonorar
der Bf. einzubehalten war, an die Gebietskrankenkasse gegen §7
D... mehr lesen...