Norm: StGB §302 Abs1DSG §1DSG §7
Rechtssatz: Allein die mißbräuchliche Beschaffung von dem Datenschutz unterliegenden personenbezogenen Daten, ohne darüber hinausgehenden Vorsatz, ein konkretes Recht des Staates oder einer Person zu schädigen, reicht für die Verwirklichung des Tatbestandes von § 302 Abs 1 StGB nicht aus. Entscheidungstexte 13 Os 46/99 Entscheidungstext OGH 21.04.1999 ... mehr lesen...
Gründe: Gerhard G***** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gerhard G***** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er zwischen 6. November 1997 und 4. April 1998 in Wien mit dem Vorsatz, dadurch die Republik Österreich in ihren Rechten, im "EKIS" gespeicherte Daten ausschließlich im dienstlichen Interesse abzufragen, zu schädigen, seine (ihm a... mehr lesen...
Gründe: Josef L***** wurde mit dem angefochtenen Urteil von der Anklage, in der Zeit vom 22. Jänner 1996 bis 11. Juni 1997 in Pörtschach in 51 Fällen als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf Verwertung personenbezogener Daten im automationsunterstützten Datenverkehr im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung und die Betroffenen an ihren im § 1 DSG normierten Datenschutz zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung d... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis legte Andreas K***** mit Anklageschrift vom 10.September 1997 (ON 9) als Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB zur Last, am 24. Oktober 1996 in Braunau am Inn als Gendarmeriebeamter des örtlichen Gendarmeriepostens mit dem Vorsatz, einen anderen in seinem Recht auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (§ 1 Abs 1 DSG) zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ i... mehr lesen...
Norm: DSG §1DSG §3DSG §7DSG §48MRK Art8 Abs1 IV3bStGB §302 Abs1StGB §310 Abs1
Rechtssatz: Für den öffentlichen Bereich (hier: Datenbank des Verkehrsamtes der BPolDion Wien) wird das Datengeheimnis durch das Amtsgeheimnis gewährleistet. Infolge der Susidiaritätsklausel in § 48 Abs 1 DSG haften Beamte, die entgegen § 7 DSG das Datengeheimnis verletzen, nach den jeweils in Betracht kommenden strengeren Bestimmungen des StGB (§ 302 Abs 1 oder § 310... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Kriminalbeamte Karl A und der Privatdetektiv Walter B des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, der Letztgenannte als Beteiligter nach § 12 erster Fall StGB, schuldig erkannt. Dem Angeklagten A wurde angelastet, im August 1983 in Klagenfurt als Gruppeninspektor des Kriminaldienstes bei der Bundespolizeidirektion Klagenfurt mit dem Vorsatz, den Staat in dem sich aus § 9 Abs 1 Strafregistergesetz ergebenden Rec... mehr lesen...
Norm: DSG §1DSG §7StGB §302StRegG §9 ff
Rechtssatz: Seit dem Inkrafttreten des DSG verletzt die (unberechtigte) Mitteilung von personenbezogenen Daten (hier: Strafregisterdaten) das im § 1 DSG verankerte Grundrecht der Person auf Datenschutz, somit ein konkretes Recht des Betroffenen im Sinne des § 3 Z 2 DSG (vgl die zu einem vor Inkrafttreten des DSG verwirklichten Sachverhalt ergangene Entscheidung SSt 52/35). Entscheidung... mehr lesen...