I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 1. August 1995 eingelangten Beschwerde gemäß "Artikel 129 a Abs 1 Z 2 und Z 3 B-VG, § 88 Abs 1 und Abs 2 SPG" wurde die Verletzung des "einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen gemäß § 87 in Verbindung mit § 16 Abs 2 Z 2 und § 65 Abs 1 SPG" sowie "des einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes gemäß § 87 in Verbindung mit § 35 SPG" geltend gemacht. 2. Mit Bescheid d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat hat die Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung im Zuge einer Vorfragenabklärung von der Datenschutzkommission beurteilen lassen und hat diese mit Bescheid vom 28. Mai 1998, GZ.: 120609/5-DSK/98, die Rechtswidrigkeit der Ermittlung der personenbezogenen Daten bei der Beschwerdeführerin festgestellt. Die erkennende Behörde schließt sich den rechtlichen Ausführungen in der
Begründung: des Bescheides der Datenschutzkommission vollinhalt... mehr lesen...