Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: * Nach §1 Abs1 StMV 2004 i.V.m Anlage1 SA032 litE StMV 2004 liegt eine i.S.d. §17 Abs2 Z6 DSG 2000 nicht meldepflichtige Videoüberwachung u.a. dann vor, wenn diese dem Eigenschutz des Eigentümers eines bebauten Grundstückes, zu dessen Betreten fremde Personen grundsätzlich nicht berechtigt s... mehr lesen...