Index: 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: DSG 2000
Leitsatz: Einstellung des Beschwerdeverfahrens; Zurückziehung des dem Beschwerdeverfahren vor der Datenschutzbehörde zugrunde liegenden Auskunftsbegehrens beseitigt materiell die nachteiligen Folgen der angefochtenen Entscheidung
Rechtssatz: Nach der stRsp des VfGH führt nicht nur die formelle Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses, ... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 15. März 2016 gab die Datenschutzbehörde einer Datenschutzbeschwerde gegen die von der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflicht aus einem Mandatsverhältnis gemäß §9 Abs2 RAO verweigerte Auskunftserteilung iSd §26 DSG 2000 Folge. Die Datenschutzbehörde stellte eine Verletzung des Beschwerdeführers (im Verfahren vor der Datenschutzbehörde) in seinem Recht auf Erhalt der am 2. September 2015 begehrten datenschutzrechtlichen Auskunft fe... mehr lesen...