Entscheidungsgründe: I. 1. Dr. A K ist als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Graz Angehöriger der Ärztekammer für Steiermark (im folgenden: StÄK). Er ist Vertragszahnarzt der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (im folgenden: BVA). Die Abrechnung des ihm gegenüber diesem Sozialversicherungsträger zustehenden Entgelts geschieht auf die Art und Weise, die (von hier nicht bedeutsamen Ausnahmen abgesehen) für die Abrechnung der den Vertragszahnärzten der BVA geg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationDSG §1DSG §4 idF vor der DSG-Nov 1986, BGBl 370DSG §14 Abs1ÄrzteG §37 Abs2ÄrzteG §85ÄrzteG §90B-KUVG §128ASVG §338 Abs1ASVG §341 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit der
Datenschutzkommission zur Entscheidung über eine Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ersuchte, nachdem sie mit Bescheid vom 29. April 1987 einem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung eines Wiedereinreise-Sichtvermerkes nicht stattgegeben hatte, mit Schreiben vom 26. Mai 1987 die "DASTA Tirol" (d.i. die bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol eingerichtete Datenstation) um Speicherung einer den Beschwerdeführer betreffenden Personeninformation im Elektronischen Kriminalpolizeilichen In... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2MRK Art8 Abs1MRK Art8 Abs2DSG §1 Abs4DSG §12DSG §12 Abs2 Z4DSG §14DSG §14 Abs1DSG §37 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten
Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch
die - fälschlich als Abweisung bezeichnete - Zurückweisung einer
Beschwerde auf Löschung bzw Richtigstellung einer Personeninf... mehr lesen...