Entscheidungsgründe: Die bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern krankenversicherte Klägerin leidet an einer Amalgam-Allergie. Zur Sanierung ihrer Zähne legte sie der beklagten Partei einen Kostenvoranschlag der Vertragskrankenanstalt Zahnambulatorium Dr. J***** in Höhe von S 59.730 (inklusive 10 % Mehrwertsteuer) vor. In diesem Kostenvoranschlag waren drei Verblendmetall-Keramik-Kronen, ein Brückenglied und 15 Inlays enthalten. Die beklagte Partei erteilte mit Sch... mehr lesen...
Norm: BSVG §74 Abs1 Z3BSVG §75BSVG §80BSVG §88 ABs1BSVG §88 Abs2BSVG §88 Abs3BSVG §95BSVG §239
Rechtssatz: Nimmt der Anspruchsberechtigte zur Erbringung der Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes nicht die Vertragspartner, die eigenen Einrichtungen oder Vertragseinrichtungen der Bauernkrankenversicherung in Anspruch, so gilt gemäß § 95 Abs 6 BSVG § 88 Abs 1 bis 3 BSVG entsprechend. Der Anspruch auf Kostenzuschuss nach § 88 Abs 1 BSV... mehr lesen...
Norm: ASVG §153BSVG §95GSVG §94
Rechtssatz: Auch über extrem seltene aber schwerwiegende Risiken ist aufzuklären, wenn sie für die Behandlung wesenstypisch sind oder in der medizinischen Wissenschaft bereits ernsthafte Stimmen darauf hinweisen, die nicht als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen. Nach medizinischer Erkenntnis sind Zahnfüllungen aus Amalgam in der Regel... mehr lesen...