Entscheidungsgründe: Die am 15. 11. 1927 geborene Klägerin unterzog sich in der Privatklinik J***** GmbH (im Folgenden: Privatklinik) einer medizinisch indizierten Kataraktoperation an beiden Augen. Die Operation am linken Auge wurde am 31. 7. 2001 vom Augenfacharzt Dr. Christian L***** unter Mitwirkung des Anästhesisten Dr. Günther S***** vorgenommen. Die Klägerin bezahlte an Dr. L***** ein Honorar von 16.512 S für die Operation sowie ein weiteres Honorar von S 2.958 für eine Int... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger musste sich am 14. 9. 1999 einer Hüftgelenksoperation links unterziehen, wobei eine Totalendoprothese eingepflanzt wurde. Über ärztliches Anraten wurde eine Eigenblutvorsorge getroffen, wobei der Kläger zwei Konserven Blut bereit stellen ließ. Dafür wurde dem Kläger vom LKH Graz ein Betrag von S 1.604,-- verrechnet. Aus ärztlicher Sicht ist bei einer geplanten Operation die Bereitstellung von Eigenblutkonserven dringend zu empfehlen, da sie grun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die beklagte Partei schuldig zu erkennen, Pflegegebühren von S 49.242,60 für den Aufenthalt im Privatkrankenhaus "Sanatorium Parkvilla" in Bad Vöslau vom 16. Jänner 1988 bis 9. März 1988 zu ersetzen. Die beklagte Partei lehnte die Kostenübernahme mit der
Begründung: ab, der Aufenthalt sei medizinisch nicht notwendig und unaufschiebbar gewesen, es liege ein Asylierungsfall vor. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte im wesentl... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2ASVG §148B-KUVG §68 Abs1BSVG §89KAG §27 Abs2
Rechtssatz: Unter der Anstaltspflege ist eine einheitliche und unteilbare Gesamtleistung zu verstehen. Gemäß § 27 Abs 1 KAG (§ 44 Abs 1 nöKAG) sind mit den vom Versicherungsträger zu zahlenden Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse alle Leistungen der Krankenanstalt - mit Ausnahme der in § 27 Abs 2 und § 27 a genannten - abgegolten. Neben Unterkunft und Verpflegung sind auc... mehr lesen...
Norm: BSVG §89
Rechtssatz: Die Anstaltspflege als Pflichtleistung bezweckt, ebenso wie die Krankenbehandlung im Sinne des § 83 BSVG, die Wiederherstellung, Festigung oder Besserung der Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Selbsthilfefähigkeit. Sie tritt aber insofern hinter die Krankenbehandlung zurück als sie als Krankenversicherungsleistung erst beansprucht werden kann, wenn eine (ambulante) Krankenbehandlung nicht mehr erfolgversprechend erschei... mehr lesen...