Entscheidungsgründe: Die am 22. 8. 1955 geborene Klägerin stand vom 1. 8. 1989 bis Ende April 1990 wegen aktiver Tuberkulose in ärztlicher Behandlung. Nach einer stationären Krankenhausbehandlung wurde sie auch durch einen freiberuflich tätigen Arzt behandelt, wofür sie Honorare von insgesamt S 9.791,- zahlen mußte. Die beklagte SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER BAUERN gewährte der Klägerin mit Bescheid vom 21. 8. 1990 für die vorgelegten Honorarnoten über S 9.791,- gemäß § 80 Abs.1 ... mehr lesen...
Norm: BSVG §80 Abs3
Rechtssatz: Bei den im § 80 Abs 3 BSVG getroffenen Ausnahmen einer Selbstbeteiligung wollte der Gesetzgeber die Selbstbeteiligung nicht nur bei Sachleistungen sondern auch bei Geldleistungen ausschließen. (Hier: § 80 Abs 3 lit b: aktive Tuberkulose). Entscheidungstexte 10 ObS 309/91 Entscheidungstext OGH 12.11.1991 10 ObS 309/91 Veröff: SSV-NF 5/126 ... mehr lesen...