RS OGH 1991/11/12 10ObS309/91

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Norm

BSVG §80 Abs3

Rechtssatz

Bei den im § 80 Abs 3 BSVG getroffenen Ausnahmen einer Selbstbeteiligung wollte der Gesetzgeber die Selbstbeteiligung nicht nur bei Sachleistungen sondern auch bei Geldleistungen ausschließen. (Hier: § 80 Abs 3 lit b: aktive Tuberkulose).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085799

Dokumentnummer

JJR_19911112_OGH0002_010OBS00309_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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