Begründung: Der am 15. 4. 1939 geborene Kläger bezog von der Beklagten im Jahr 2007 eine Pension nach dem ASVG in Höhe von 698,41 EUR brutto monatlich. Mit Bescheid vom 4. 4. 2008 stellte die Beklagte fest, dass die Pension des Klägers ab 1. 1. 2008 mit dem Hundertsatz von 1,7 vervielfacht werde und ab diesem Zeitpunkt 710,29 EUR brutto monatlich betrage. Sie begründete dies mit der Pensionserhöhung für 2008 von „grundsätzlich" 1,7 %. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Ausgleichszul... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 6. 1923 geborene Klägerin bezog von der Beklagten im Jahr 2007 eine Witwenpension nach dem ASVG in Höhe von 524,38 EUR brutto monatlich. Mit Bescheid vom 21. 2. 2008 stellte die Beklagte fest, dass die Witwenpension der Klägerin ab 1. 1. 2008 mit dem Hundertsatz von 1,7 vervielfacht werde und ab diesem Zeitpunkt 533,30 EUR brutto monatlich betrage. Sie begründete dies mit der Pensionserhöhung für 2008 von „grundsätzlich" 1,7 %. Da die Klägerin Rentenleistunge... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 6. 1932 geborene Kläger bezog von der Beklagten im Jahr 2007 eine Alterspension nach dem ASVG in Höhe von 733,38 EUR brutto monatlich. Mit Bescheid vom 28. 2. 2008 stellte die Beklagte fest, dass die Pension des Klägers unter Berücksichtigung des für das Jahr 2008 mit 1,017 festgesetzten Anpassungsfaktors ab 1. 1. 2008 745,85 EUR brutto monatlich betrage. Unstrittig steht fest, dass der Kläger weder im Jahr 2007 noch im Jahr 2008 einen Anspruch auf Ausgleichsz... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 11. 1953 geborene Klägerin bezog von der Beklagten im Jahr 2007 eine Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG in Höhe von 522,54 EUR brutto monatlich. Vom 1. 7. 2007 bis 29. 2. 2008 bezog sie Kinderzuschuss in Höhe von 29,07 EUR monatlich. Mit Bescheid vom 3. 3. 2008 stellte die Beklagte fest, dass die Pension der Klägerin unter Berücksichtigung des für das Jahr 2008 mit 1,017 festgesetzten Anpassungsfaktors ab 1. 1. 2008 531,42 EUR brutto monatlich betrage. G... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B-VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, in § 634 Abs 10 ASVG idF der 68. ASVG-Novelle, BGBl I 2007/101, 1. die Wortfolge ?, die mehr als 746,99 ? monatlich betragen," und 2. in Z 1 die Wortfolge ?mehr als 746,99 ?" als verfassungswidrig aufzuheben. Entscheidungstexte 10 Ob 135/08p Entscheidungstext OGH 04.11.2008 10 Ob 135/08p 10 Ob 141/08w Entscheidungstext OGH 04.11.2008 10 Ob 141/08w ... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 8. 1944 geborene Klägerin bezog von der Beklagten im Jahr 2007 eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem BSVG in Höhe von 628,15 EUR brutto monatlich. Mit Bescheid vom 13. 3. 2008 stellte die Beklagte fest, dass die Pension der Klägerin unter Berücksichtigung des für das Jahr 2008 mit 1,017 festgestellten Anpassungsfaktors ab 1. 1. 2008 638,83 EUR brutto monatlich betrage. Die Klägerin hatte weder im Jahr 2007 noch im Jahr 2008 Anspruch au... mehr lesen...