Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B-VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag,
in § 634 Abs 10 ASVG idF der 68. ASVG-Novelle, BGBl I 2007/101,
1.
die Wortfolge ?, die mehr als 746,99 ? monatlich betragen," und
2.
in Z 1 die Wortfolge ?mehr als 746,99 ?"
als verfassungswidrig aufzuheben.