RS OGH 2008/11/04 10Ob135/08p; 10ObS136/08k; 10Ob141/08w; 10ObS147/08b; 10ObS158/08w; 10ObS159/08t;

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Veröffentlicht am 04.11.2008
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Rechtssatz

Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B-VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag,

in § 634 Abs 10 ASVG idF der 68. ASVG-Novelle, BGBl I 2007/101,

1.

die Wortfolge ?, die mehr als 746,99 ? monatlich betragen," und

2.

in Z 1 die Wortfolge ?mehr als 746,99 ?"

als verfassungswidrig aufzuheben.

Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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