Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Mitbeteiligte ab 1. Jänner 2001 "bis laufend" nicht der Pflichtversicherung der Krankenversicherung nach dem BSVG unterlegen sei. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Mitbeteiligte seit 1. März 2000 von der Beschwerdeführerin eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer beziehe und einen landwirtschaftlichen Betrieb auf alleinige Rechnung und Gefahr... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §24b;BSVG §262 Abs3;BSVG §277 Abs5;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 277 Abs 5 BSVG, wonach die bisher von der Krankenversicherung nach § 262 Abs. 3 BSVG ausgenommenen Personen nur dann ausgenommen bleiben, wenn auf sie eine der Voraussetzungen des § 24b BSVG zutrifft, kann nur dahingehend verstanden werden, dass die Ausnahme von der Krankenversicherung wei... mehr lesen...