Entscheidungsgründe: Die am 5. 9. 1942 geborene Klägerin führte von 1. 8. 1991 bis 31. 12. 1999 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von S 151.000. Sie erwarb in der Zeit von 1. 10. 1957 bis 31. 12. 1999 insgesamt 323 für die Pensionsleistung zu berücksichtigende Versicherungsmonate. Darin enthalten sind 196 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeitliche Deckung. In dem für die Berechnung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigenden B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 17. 2. 2000 wurde der Klägerin ab 1. 1. 2000 eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe von S 9.125,50 brutto monatlich zuerkannt. Dabei wurden für die Berechnung der Pensionshöhe unbestritten 353 in Österreich erworbene Versicherungsmonate (davon 157 Monate nicht deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage (§ 113 BSVG) von S 23.776,--, eine Gesamtbemessu... mehr lesen...
Norm: BSVG §113
Rechtssatz: In § 113 Abs 1 Satz 1 BSVG werden nur Beitragsmonate angesprochen, nicht aber Ersatzzeiten. Zeiten der Kindererziehung können nicht zu diesen Beitragsmonaten gezählt werden, da es sich bei diesen Zeiten um Ersatzzeiten handelt. Entscheidungstexte 10 ObS 288/01b Entscheidungstext OGH 30.10.2001 10 ObS 288/01b 10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12. 1. 1943 geborene Klägerin führte von 1. 12. 1991 bis 31. 1. 2000 den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in G*****, mit einem Einheitswert von S 207.000,-- nach Überlassung durch ihren Ehegatten alleine. Die Klägerin erwarb in der Zeit von Februar 1958 bis einschließlich Jänner 2000 insgesamt 299 für die Pensionsleistung zu berücksichtigende Versicherungsmonate. Darin enthalten sind 118 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeitli... mehr lesen...