Norm
BSVG §113Rechtssatz
In § 113 Abs 1 Satz 1 BSVG werden nur Beitragsmonate angesprochen, nicht aber Ersatzzeiten. Zeiten der Kindererziehung können nicht zu diesen Beitragsmonaten gezählt werden, da es sich bei diesen Zeiten um Ersatzzeiten handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115941Dokumentnummer
JJR_20011113_OGH0002_010OBS00232_01T0000_001