Norm: Krnt LVBG §74 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die in dieser Bestimmung festgesetzte sechsmonatige Frist wird erst mit dem Ende des durch die Kündigung des Dienstnehmers aufgelösten Dienstverhältnisses in Lauf gesetzt. Entscheidungstexte 9 ObA 253/93 Entscheidungstext OGH 13.10.1993 9 ObA 253/93 Schlagworte SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitnehme... mehr lesen...