RS OGH 1993/10/13 9ObA253/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1993
beobachten
merken

Norm

Krnt LVBG §74 Abs3 Z2

Rechtssatz

Die in dieser Bestimmung festgesetzte sechsmonatige Frist wird erst mit dem Ende des durch die Kündigung des Dienstnehmers aufgelösten Dienstverhältnisses in Lauf gesetzt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0081821

Dokumentnummer

JJR_19931013_OGH0002_009OBA00253_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten