Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei seit 9.Oktober 1963 als Vertragsbedienstete beschäftigt. Ihr erstes Dienstverhältnis endete nach Ablauf eines einjährigen Krankenstandes gemäß § 24 Abs 9 VBG 1948 am 13.November 1982. Mit 13.Dezember 1982 stellte die beklagte Partei die Klägerin neuerlich als Vertragsbedienstete ein. Ab dem 9.Juni 1987 befand sich die Klägerin im Krankenstand. Das zweite Dienstverhältnis endete per 31.Dezember 1987 zufolge Kündigung du... mehr lesen...
Norm: Krnt LVBG §50 Abs9
Rechtssatz: Auch im Falle einer andauernden Dienstverhinderung im Sinne des § 50 Abs 9 Krnt LVBG bedarf es keiner wie immer gearteten Rechtshandlung zur Beendigung des Dienstverhältnisses; hier wirkt das Gesetz gestaltend auf das Dienstverhältnis ein und es endet automatisch mit Ablauf der Jahresfrist, sohin wie das befristete Dienstverhältnis ebenfalls durch Zeitablauf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...