Norm: PVG §2 Abs2PVG §5 Abs2PVG §22 Abs4BDG §43aVBG §5 Abs1 Schlagworte Zulässige Inhalte von Rundschreiben der PV; Berichte über die Tätigkeit der PVO; Zweck von DV; Sachlichkeitsgebot für Rundschreiben der PV; Verbot polemischer Äußerungen
Rechtssatz: Als Teil der öffentlichen Verwaltung hat die PV ihren Rundschreiben uneingeschränkte Sachlichkeit zugrunde zu legen, weil jedes andere Verhalten § 2 Abs. 2 PVG widerspräche. Äußerungen, die ... mehr lesen...