Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 VBG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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RS Pvak 2019/1/23 A19-PVAB/18

Norm: PVG §2 Abs2PVG §5 Abs2PVG §22 Abs4BDG §43aVBG §5 Abs1 Schlagworte Zulässige Inhalte von Rundschreiben der PV; Berichte über die Tätigkeit der PVO; Zweck von DV; Sachlichkeitsgebot für Rundschreiben der PV; Verbot polemischer Äußerungen
Rechtssatz: Als Teil der öffentlichen Verwaltung hat die PV ihren Rundschreiben uneingeschränkte Sachlichkeit zugrunde zu legen, weil jedes andere Verhalten § 2 Abs. 2 PVG widerspräche. Äußerungen, die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 23.01.2019

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