Entscheidungsgründe: Der seit 1992 bei der Beklagten als Arzt beschäftigte Kläger befand sich seit 31. 12. 2002 im Krankenstand. Er war in weiterer Folge wegen nachstehender Erkrankungen bzw Gesundheitsstörungen nicht arbeitsfähig: 31. 12. 2002 bis 19. 1. 2003 eitrige Mandelentzündung 20. 1. 2003 bis 2. 2. 2003 unspezifische Neuritis der Lendenwirbelsäule 3. 2. 2003 bis 19. 2. 2003 Entzündung der Nasennebenhöhle, Infektion der Harnwege, Mandelentzündung, Sensibilitätsstörung des lin... mehr lesen...
Norm: VBG §42 Abs2 Z2
Rechtssatz: Im Fall von durchgehenden lang dauernden Krankenständen ist für die Annahme einer Dienstunfähigkeit von der bereits eingetretenen Dauer des Krankenstandes und der Dauer sowie Einschätzbarkeit des weiter zu erwartenden Krankenstandes auszugehen. Eine starre Grenze lässt sich aber auch für den Fall von durchgehenden lang dauernden Krankenständen nicht finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VBG §42 Abs2 Z2
Rechtssatz: Im Fall von durchgehenden lang dauernden Krankenständen ist für die Annahme einer Dienstunfähigkeit von der bereits eingetretenen Dauer des Krankenstandes und der Dauer sowie Einschätzbarkeit des weiter zu erwartenden Krankenstandes auszugehen. Eine starre Grenze lässt sich aber auch für den Fall von durchgehenden lang dauernden Krankenständen nicht finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG 1976 §42 Abs2
Rechtssatz: Für die Genehmigung einer von Bürgermeister ausgesprochenen Entlassung ist nicht die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung erforderlich; es genügt die Beschlußfassung zumindest in der nächsten folgenden Sitzung. Entscheidungstexte 4 Ob 77/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1985 4 Ob 77/85 ... mehr lesen...