Norm
nö GdVBG 1976 §42 Abs2Rechtssatz
Für die Genehmigung einer von Bürgermeister ausgesprochenen Entlassung ist nicht die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung erforderlich; es genügt die Beschlußfassung zumindest in der nächsten folgenden Sitzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0081710Dokumentnummer
JJR_19850625_OGH0002_0040OB00077_8500000_002