RS OGH 1985/6/25 4Ob77/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1985
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Norm

nö GdVBG 1976 §42 Abs2

Rechtssatz

Für die Genehmigung einer von Bürgermeister ausgesprochenen Entlassung ist nicht die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung erforderlich; es genügt die Beschlußfassung zumindest in der nächsten folgenden Sitzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0081710

Dokumentnummer

JJR_19850625_OGH0002_0040OB00077_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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