Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO). In rechtlicher Hinsicht hat das Berufungsgericht die Frage der Einstufung des ... mehr lesen...
Norm: VBG §13VBG §36VBG §38
Rechtssatz: § 36 VBG setzt voraus, daß in Ausnahmefällen Regelungen getroffen werden sollen, die von den Bestimmungen des VBG abweichen. Er ist aber nicht anzuwenden, wenn eine Regelungslücke zu schließen ist. Dies ist der Fall, wenn ein Lehrer ohne Vorliegen eines Befähigungsnachweises unterrichtet, da dies zwar in § 38 Abs 3 VBG, nicht aber in den Bestimmungen über die Dienstzweige vorgesehen ist. Es kommt daher d... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4VBG §38VBG §39
Rechtssatz: Grundsätzliche Ausführungen über die Anstellung eines Vertragslehrers auf bestimmte und auf unbestimmte Zeit. Entscheidungstexte 4 Ob 119/61 Entscheidungstext OGH 26.09.1961 4 Ob 119/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0081720 Dokumentnummer... mehr lesen...