Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist der Rechtsbegriff des "Fachdienstes" im § 10 VBG nicht näher bestimmt, sodaß sein Inhalt aus dem Zusammenhang des Gesetzes entnommen werden muß, wobei auch auf andere... mehr lesen...
Norm: VBG §13 Abs2
Rechtssatz: Ein ausländisches Lehrzeugnis ist im allgemeinen nicht als Nachweis der Erlernung eines Handwerkes im Sinne des § 13 Abs 2 VBG 1948, alte Fassung, anzusehen. Entscheidungstexte 4 Ob 78/66 Entscheidungstext OGH 29.11.1966 4 Ob 78/66 Veröff: EvBl 1967/225 S 330 = SozM ID,616 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: VBG §13 Abs2
Rechtssatz: Der Nachweis der Erlernung eines Handwerks kann auch in anderer Weise als durch ein Lehrzeugnis oder Gesellenprüfungszeugnis erbracht werden, jedoch setzt die Einstufung als gelernter Arbeiter gemäß § 13 Abs 2 VBG 1948 eine behördliche Anerkennung voraus, die durch faktische Tätigkeit allein nicht ersetzt werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 3/66 Entsch... mehr lesen...